Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) mit Buhck

Die Buhck Gruppe bietet ihren Kunden verschiedene Lösungen an, um am neuen elektronischen Abfallnachweisverfahren (kurz eANV), welches zum 01.04.2010 zur Pflicht wird, teilzunehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend für alle Abfallerzeuger, -verbringer, -sammler und -entsorger, die mit gefährlichen Abfällen arbeiten.

Bei unseren Lösungen, achten wir sehr darauf, dass unsere Kunden und Geschäftspartner entlastet werden und ihnen bei Teilnahme am eANV so wenig Aufwand, wie nötig entsteht.
Details zu den Buhck-Lösungen lesen Sie in unserer
Sonderausgabe des kurz & fündig.

Hier gelangen Sie direkt zum eANV-Portal, um damit zu arbeiten. Zudem haben Sie die Möglichkeit in unserem DEMO-Portal erst einmal ein wenig zu probieren und zu testen, bevor Sie richtig einsteigen.

Bitte wählen Sie Ihren Link:


Zum Testen des eANV-Portals nutzen Sie bitte den folgenden Link:
DEMO-PORTAL


Zum Echt-Portal für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gelangen Sie über den nächsten Link (hierfür benötigen Sie Zugangsdaten). Hier können Sie z.B. Ihre Begleitscheine oder Übernahmescheine Signieren und Erfassen.:
Echt-PORTAL eANV

     
     

Hier können Sie zusätzliche Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) nachlesen. In unserem Kundeninformationsblatt kurz & fündig steht alles Wichtige zur Einführung des eANV.

 


Ansprechpartner

Bei Fragen sprechen Sie uns persönlich an:

Peter Axmann
Peter Axmann
Kaufmännische Leitung
Tel.: 04152-802-230
E-Mail

Uwe Beger
Uwe Beger
Umweltberatung
Tel.: 040-72 00 00-56
E-Mail

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