Die Buhck Gruppe bietet ihren Kunden verschiedene Lösungen an, um am neuen elektronischen Abfallnachweisverfahren (kurz eANV), welches zum 01.04.2010 zur Pflicht wird, teilzunehmen. Die Teilnahme ist verpflichtend für alle Abfallerzeuger, -verbringer, -sammler und -entsorger, die mit gefährlichen Abfällen arbeiten.
Bei unseren Lösungen, achten wir sehr darauf, dass unsere Kunden und Geschäftspartner entlastet werden und ihnen bei Teilnahme am eANV so wenig Aufwand, wie nötig entsteht.
Details zu den Buhck-Lösungen lesen Sie in unserer Sonderausgabe des kurz & fündig.
Hier gelangen Sie direkt zum eANV-Portal, um damit zu arbeiten. Zudem haben Sie die Möglichkeit in unserem DEMO-Portal erst einmal ein wenig zu probieren und zu testen, bevor Sie richtig einsteigen.
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Zum Testen des eANV-Portals nutzen Sie bitte den folgenden Link:
DEMO-PORTAL
Zum Echt-Portal für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gelangen Sie über den nächsten Link (hierfür benötigen Sie Zugangsdaten). Hier können Sie z.B. Ihre Begleitscheine oder Übernahmescheine Signieren und Erfassen.:
Echt-PORTAL eANV