Dichheitsprüfung von Rohren und Kanälen

Gehen Sie auf Nummer sicher!
Dichtheitsprüfung zur Vermeidung von nicht sachgemäßer Abfallentsorgung und Grundwasserverunreinigung.


Dichtheitsprüfung 


Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist geregelt, dass für alle Abwasserleitungen bis zum Jahr 2015 eine Dichtheitsprüfung durchgeführt sein muss. Der Betreiber ist für seine Leitung verantwortlich, hat die Prüfung zu beauftragen, die Prüfprotokolle sicher zu verwahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
In der DIN 1986-3 sind die Fristen geregelt, wann die Erstprüfung und Wiederholungsprüfungen erforderlich sind.

Wir führen diese Prüfungen mittels Wasser- oder Luftdruck normgerecht für Sie durch und erstellen die erforderlichen Protokolle.

Sollte eine Leitung die Prüfung nicht bestehen, können wir unsere Sanierungsverfahren anbieten, um zu der erforderlichen Dichtheit zu gelangen.

Für detaillierte Informationen laden Sie sich einfach unsere Broschüre herunter.



Ansprechpartner

Bei Fragen sprechen Sie uns persönlich an:

Markus Schell
Markus Schell
Sanierungsberater, Prokurist
Tel.: 040 - 714 86 94 - 15
E-Mail