Hier können Sie unsere aktuelle Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b, Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als PDF-Datei herunterladen.
Diese Bescheinigung ist vom 04.10.2011 bis einschließlich 03.10.2014 gültig.
• |
Freistellungsbescheinigung |
|