Dachpappe fällt als
Abfall überwiegend bei Gebäudeabbrüchen als gebrauchter Baustoff an, wobei sie
häufig noch mit ihrem Trägermaterial (Styropor, Holz, Metall etc.) verbunden
ist. Seit dem Deponieverbot für Dachpappen
seit Mitte 2005 ist es erforderlich, diesen problematischen Abfall für eine
qualifizierte weitere Entsorgung – vorgeschrieben ist eine Verbrennung - aufzubereiten.
Buhck hat
am Standort Wiershop eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Behandlung von Dachpappen
(teerhaltig und teerfrei), sowohl für
sortenreines Material als auch im Verbund mit den verschiedensten Stoffen wie
Holz, Styropor etc. Buhck ist in der Lage
teerhaltige als auch bitumenhaltige Dachpappen aus dem
Rückbau so anzunehmen und zu verarbeiten, wie sie am Entstehungsort anfallen,
ohne dass die Sanierungs-/ Abbruchfirma vor Ort auf der Baustelle kostspielige
und aufwendige Verfahren zur Vorbehandlung durchführen muss.
Nach der Aufbereitung werden die Abfälle entweder einer ordnungsgemäßen thermischen Beseitigung (Sonderabfallverbrennungsanlage) oder einer thermischen Verwertung (z.B. Zementindustrie) zugeführt.