Container für Aktenvernichtung

  • Durchführung durch zertifizierte Sicherheitsfachkräfte
  • sichere Vernichtung gemäß DIN 66399
  • DSGVO-konforme Dokumentation

Wählen Sie den gewünschten Behälter

Aktenvernichtung in Hamburg Sie möchten Ihre Akten, Dokumente und Datenträger wie Festplatten... mehr

Akten und Papierdokumente sind besonders sensible Abfälle. Sie sollten sicher gemäß DIN 66399 entsorgt und vernichtet werden. Neben Akten und Dokumenten entsorgen wir auf Anfrage Datenträger verschiedenster Art. Dazu zählen z.B. Festplatten, CDs und andere Speichermedien.

Was darf rein?
  • Aktenordner
  • Papierdokumente
  • Festplatten (auf Anfrage)
  • CDs, DVDs, Blue-rays (auf Anfrage)
  • Kassetten (auf Anfrage)
  • USB-Sticks (auf Anfrage)
  • Flash-Speicher (auf Anfrage)
  • Röntgenfilme, Folie, Negative (auf Anfrage)
  • ID-Karten mit Magnetstreifen (auf Anfrage)
Was darf nicht rein?
  • Hausmüll
  • Holz
  • Grünschnitt
  • Bauabfall
  • gefährliche Abfälle (z.B. Dämmmaterial)
  • sonstige Fremdstoffe

Hinweise zur Auftragsabwicklung

Anlieferung und Stellplatz des Behälters

Bitte beachten Sie, dass zwei Personen benötigt werden, wenn Treppen überwunden werden müssen. Bitte geben Sie uns bei der Auftragserteilung Bescheid.

Stellen Sie bitte sicher, dass das Abstellen des Behälters bei Ihnen möglich ist, denn sonst müssen wir Ihnen die Fehlfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei Ihnen vor Ort müssten wir mit 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.

Aktenvernichtung in Hamburg

Sie möchten Ihre Akten, Dokumente und Datenträger wie Festplatten oder CDs sicher vernichten? Dann bestellen Sie einfach online einen passenden Behälter zur Aktenvernichtung. Ihre sensiblen Daten sind in den Behältern geschützt und werden in der Entsorgungsanlage direkt vernichtet.

Was bedeutet DIN 66399?

Die DIN 66399 legt die exakten Anforderungen an die ordnungsgemäße Datenvernichtung fest. Datenträger, die personenbezogene Daten enthalten, müssen so vernichtet werden, dass die Wiederherstellung der enthaltenen Informationen entweder unmöglich oder lediglich mit besonders hohem Aufwand möglich ist. Sie ersetzt die alte DIN 32757.

Die DIN 66399 untergliedert sich in drei Teile:

DIN 66399-1: Grundlagen und Begriffe
Hier wird der Schutzbedarf der Daten ermittelt. Die Unterteilung erfolgt in Schutzklasse, Datenträgergruppe und Sicherheitsstufe.

DIN 66399-2: Anforderung an Maschinen zur Vernichtung von Datenträgern
Je nach Datenträger und Sicherheitsstufe werden hier die zulässigen Partikelgrößen für die Vernichtung vorgeschrieben.

DIN 66399-3: Prozess der Datenträgervernichtung
Hier werden die technischen und organisatorischen Anforderungen an den Gesamtprozess bis zur abschließenden Vernichtung der Datenträger gestaltet und umgestzt.

Aktenentsorgung mit der Datenschutztonne

Unsere Container für Aktenvernichtung werden speziell gesichert und fungieren als Datenschutztonne. Alle Datenträger sind somit vor unautorisierten Zugriffen geschützt. Wir bieten Ihnen unsere Sicherheitsbehälter für die Vernichtung Ihrer Akten, Dokumente und Daten in diesen Größen an:

•  70 Liter Behälter: Für ca. 8-10 Aktenordner
•  240 Liter Behälter: Für ca. 30 Aktenordner
•  415 Liter Behälter: Für ca. 60 Aktenordner
•  Deckelmulden mit 6 cbm oder 10 cbm Volumen (auf Anfrage)

Unsere Kosten sind fair und transparent – ein Preis, alles drin!

Die Preise in unserem Onlineshop beinhalten alle mit der Aktenentsorgung zusammenhängenden Kosten. Das Aufstellen des Containers, die Abholung und die Vernichtung der Akten und Papierdokumente. Es fällt lediglich ein Aufschlag von 5,- € pro Monat an, wenn die Befüllung mal etwas länger dauert.

Sie möchten Festplatten, CDs oder andere Datenträger vernichten? Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ansprechpartner

Christian Wieser

Vertrieb
040 - 736 0 25 50

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