Container für Altholz, behandelt

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Altholz entsorgen: Mit Containern, Mulden und Big Bags machen Sie alles richtig Holz ist ein... mehr

Altholz, behandelt sind alle mit Holzschutzmittel behandelten oder schadstoffbelasteten Hölzer (sog. A 4-Altholz). Diese sind als gefährliche Abfall (Sonderabfall) zu entsorgen.

Was darf rein?
  • Kabeltrommeln
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Außentüren und Fenster
  • imprägnierte Hölzer
  • Altholz aus der Landwirtschaft
Was darf nicht rein?
  • Bahnschwellen (bitte fragen Sie uns an)
  • Jägerzäune (bitte fragen Sie uns an)
  • unbehandeltes Holz
  • Stammholz
  • Stubben
  • Busch- & Gartenabfälle
  • gefährliche Abfälle (z.B. Dämmmaterial)
  • sonstige Fremdstoffe

Hinweise zur Auftragsabwicklung

Anlieferung und Stellplatz des Containers 

Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtigen Sie, daß das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 to sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.

Bitte achten Sie: Sollte unseren Fahrern das Abstellen des Containers bei Ihnen nicht möglich sein, müssten wir Ihnen die Fehlfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen. Wartezeiten bei Ihnen vor Ort müssten wir mit 35,70 € (30,00 € netto) je angefangene 15 Minuten in Rechnung stellen.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigen Sie eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde. In unserem Merkblatt finden Sie die zuständigen Behörden und Kontaktdaten.

Download Merkblatt "Stellgenehmigung" (PDF 142 KB)

Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.

Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Richtiges Befüllen des Containers

Der Container darf nur bis zur Ladekante/Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox "Was darf rein".

Um Mehrkosten zu vermeiden, achten Sie bitte auf eine korrekte Befüllung. 

Altholz entsorgen: Mit Containern, Mulden und Big Bags machen Sie alles richtig

Holz ist ein beliebtes Baumaterial. Daher müssen Sie auch entsprechend viel Alt- und Bauholz entsorgen, nachdem es seinen Zweck erfüllt hat. Wenn Sie behandeltes Holz entsorgen wollen, gilt es, einiges zu beachten. Das übernehmen gern wir für Sie, damit Ihnen mehr Zeit für Ihr Bau- oder Renovierungsprojekt bleibt.

Altholz fällt vor allem in der Möbelindustrie, der Baubranche, als Verpackung in Industrie- und Gewerbebetrieben oder bei größeren Umbau- bzw. Abbrucharbeiten an. Aufgrund der zahlreichen Einsatzbereiche können Holzabfälle unterschiedlich belastet sein. Neben Farben, Lacken und Beschichtungen sind bei der Entsorgung insbesondere Behandlungen mit Holzschutzmitteln relevant. Wir stellen Ihnen die passenden Container für den Abtransport Ihres Altholzes zur Verfügung und stellen dessen umweltgerechte Entsorgung sicher. Auf Grundlage der Altholzverordnung wird Altholz in vier Kategorien unterteilt:

Altholz A1:

Als A-I-Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.

Altholz A2:

verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Beispiel: Paletten aus Holzwerkstoffen, Bauspanplatten, Dielen, Fehlböden, Türblätter/Zargen ohne schädliche Verunreinigungen.

Altholz A3:

Holz mit hologenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
Beispiel: Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment), Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung.

Altholz A4:

Holz das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Beispiel: Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel, Fenster, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989). Bei der Entsorgung gilt A-IV-Holz als gefährlicher Abfall. Näheres zu gefährlichem Abfall und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften erfahren Sie bei uns auch telefonisch.

Gestrichen, lackiert, imprägniert: Behandeltes Holz entsorgen wir

Die Unterscheidung ist nicht einfach. Sie sehen dem Holz eine Behandlung zwar an. Allerdings wissen Sie in der Regel nicht, womit es gestrichen oder imprägniert wurde. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie behandeltes Bauholz entsorgen müssen, das Sie vom Vorbesitzer übernommen haben.

Machen Sie es sich leicht, indem Sie Ihr behandeltes Holz von uns entsorgen lassen. In diese Abfallfraktion fallen Holzreste, die im Außenbereich verbaut wurden – zum Beispiel der Holzboden Ihres Balkons oder ihre Fensterrahmen. Auch Gartenzäune, Außentüren oder Sichtschutzwände werfen Sie einfach in den Container, um alles Weitere kümmern wir uns. Dabei können Sie das Holz so belassen wie es ist – ganz gleich, ob Ihr Altholz mit Nägeln zu entsorgen ist, oder Schrauben enthält.

Alte Bahnschwellen entsorgen

In der Vergangenheit wurden alte Bahnschwellen gern auch im Garten genutzt. Diese sollten Sie entfernen, denn sie sind häufig mit Teeröl behandelt. Das gilt als giftig und gesundheitsschädlich. Bahnschwellen Recycling gehört zur Altholzklasse A4. Übrigens: Das Inverkehrbringen für andere Zwecke als den Schienenverkehr ist seit September 2002 verboten und stellt einen Straftatbestand dar.

Kompetente Entsorgung mit transparenten Preisen

Wir sind die Profis, wenn es um die fachgerechte Entsorgung geht und bieten Ihnen ein faires Preis-/Leistungsverhältnis. Wählen Sie in unserem Shop einfach die gewünschte Container-Größe und der Preis wird umgehend angezeigt. Mit allem was dazu gehört: Container-Aufstellung, Abtransport und Abfall-Entsorgung. Für weitere Fragen erreichen Sie uns gern auch telefonisch.

Ansprechpartner

Kristian Grenz

Innendienst
04152-802-405

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