Container für Asbest und Asbestzementplatten

Wählen Sie den gewünschten Behälter

Gefährliche Baustoffe überlassen Sie bitte uns Anfang der 1990er Jahre wurde erkannt, dass von... mehr

Asbest und Asbestzementplatten sind asbesthaltige Abfälle, in denen die Asbestfasern fest gebunden sind. An die Entsorgung werden besondere Sicherheitsanforderungen gestellt und es gelten gesetzliche Dokumentationspflichten.

Was darf rein?
  • Asbestzementplatten ("Eternit")
  • asbesthaltige Materialien (Asbest festgebunden)
  • asbesthaltige Baustoffe (Asbest festgebunden)
Was darf nicht rein?
  • Weichasbest
  • Spritzasbest

Hinweise zur Auftragsabwicklung

Anlieferung und Stellplatz des Containers 

Bitte beachten Sie, dass unser Containerfahrzeug den Stellplatz problemlos erreichen kann. Unsere Fahrzeuge benötigen eine Einfahrtsbreite von mindestens 3,20 m. Zum Abstellen des Containers benötigen wir einen LKW-tauglichen Untergrund. Bitte berücksichtigen Sie, daß das Gesamtgewicht des LKW je nach Container und Abfallart bis zu 26 t sein kann. Vor dem Container muss eine ausreichend freie Fläche zum problemlosen Absetzen des Behälters vorhanden sein.

Aufstellen auf öffentlichem Grund

Für die Gestellung eines Abfallbehälters auf öffentlichen Grund (Straßen, Parkplätze, Gehwege) benötigen Sie eine Stellgenehmigung. Die Stellgenehmigung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde. In unserem Merkblatt finden Sie die zuständigen Behörden und Kontaktdaten.

Download Merkblatt "Stellgenehmigung" (PDF 142 KB)

Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt mit 136,85 € (115,00 € netto) in Rechnung stellen.

Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

Richtiges Befüllen des Containers

Der Container darf nur bis zur Ladekante/Bordkante befüllt werden. Der Container darf ausschließlich mit den erlaubten Materialien befüllt werden. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox "Was darf rein".

Um Mehrkosten zu vermeiden, achten Sie bitte auf eine korrekte Befüllung. 

Gefährliche Baustoffe überlassen Sie bitte uns

Anfang der 1990er Jahre wurde erkannt, dass von Asbest eine starke Gesundheitsgefährdung ausgeht: Die feine, aufgespaltenen Fasern gelangen mit der Atemluft in den Körper und können unter anderem Lungenkrebs und weitere schwere Krankheiten verursachen. Seit 1995 ist das Inverkehrbringen (Herstellung, Vermarktung und Verwendung) von Asbestprodukten in Deutschland verboten. Mit der Richtlinie 1999/77/EG hat die Europäische Union einen vollständigen Ausstieg aus der Verwendung von Asbest beschlossen.

Asbestentsorgung – auch im Privatbereich ein heikles Thema

Asbest wurde in der Vergangenheit beim Bauen oft und gern genutzt. Da Häuser eine lange Lebensdauer haben, kommt auf Sie bei Sanierungen, Renovierungen oder Abrissen unter Umständen die Aufgabe zu, Asbest zu entsorgen. Es ist unter anderem in Leichtbauplatten, Dach- und Fassadenplatten, Isolationen, Dachpappen, Nachtspeicheröfen, Fußbodenbeläge oder Brand- und Wärmedämmungen enthalten.

Den Ausbau der entsprechenden Bestandteile sollten Sie Fachleuten überlassen. Ihrer Gesundheit zuliebe, da strenge Schutzmaßnahmen einzuhalten sind:

1. Geeignete Ganzkörper-Schutzkleidung tragen mit Overall, Handschuhen, Sicherheitsstiefeln und einer Atemschutzausrüstung.
2. Keine unbeteiligten, ungeschützten Personen an den Einsatzort lassen.
3. Fenster und Türen der umliegenden Gebäude geschlossen halten.
4. Die betreffenden Baustoffe und Materialien so wenig wie möglich beschädigen oder gar zerkleinern. Gerade dann treten die gesundheitsschädlichen Fasern frei.

Außerdem: Die Asbestentsorgung kann nur unter gewissen Bedingungen privat erfolgen, doch die Regelungen sind streng. Bei Verfehlungen müssen Sie mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Bedenken Sie daher bei Arbeiten an älteren Häusern, dass dort möglicherweise Asbest verarbeitet wurde.

Auf die korrekte Entsorgung kommt es an.

Als Experten rund um das Thema Asbestentsorgung stehen wir Ihnen bei derartigen Problemfällen zur Seite. Wenn Sie Asbest entsorgen wollen, können Sie asbesthaltige Materialien und Baustoffe oder Asbestpatten nicht einfach in einen Container werfen. Sie müssen Asbest zusätzlich staubdicht verpacken, so dass keine Fasern an die Luft gelangen. Dafür stellen wir Ihnen spezielle Säcke zur Verfügung, die den geltenden Anforderungen entsprechen. Diese erhalten Sie bei uns in unterschiedlichen Größen mit einem Warnhinweis versehen.

Die Kosten

Sie sehen, dass der Umgang und vor allem die finale Entsorgung von asbesthaltigen Gegenständen nicht nur gefährlich, sondern auch umständlich sind. Doch trotz diverser Sicherheitsvorkehrungen gilt bei uns auch für Asbest: ein Preis, alles weg. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Container-Größe und die Kosten werden Ihnen umgehend angezeigt – diese enthalten die Aufstellung und Abholung des Behälters und die fachgerechte Asbestentsorgung. Sollten dennoch Fragen offen sein – rufen Sie uns an!

Ansprechpartner

Simon Engel

Projektleiter Industrie-/Sonderabfälle
04152-802-229

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